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Russland - Rückforderung von Anteilen ausländischer Investoren

Sergej Suchanow


Im Rahmen der Beseitigung der Folgen der Ungültigkeit eines nichtigen Geschäfts, das von einem bösgläubigen ausländischen Investor vorsätzlich unter Verletzung des Gesetzes abgewickelt wurde, sind die Gerichte zukünftig berechtigt, Aktien (Anteile) des strategischen Unternehmens, erworbenes Vermögen, welches z.B. die wichtigsten Produktionsanlagen des Unternehmens darstellt, sowie Einkünfte, die dem Investor infolge der Abwicklung des Geschäfts zugeflossen sind, zurückzufordern.


Bei einer solchen Entscheidung des Gerichts ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Risiken für die Aufrechterhaltung oder das Entstehen einer Bedrohung der staatlichen Sicherheit des Landes zu berücksichtigen.


Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, von einem bösgläubigen ausländischen Investor auf Antrag eines strategischen Unternehmens Ersatz für die diesem entstandenen Verluste (einschließlich entgangener Gewinne) sowie Ersatz der Schäden, die dem Vermögen dieses Unternehmens zugefügt wurden, gerichtlich einzufordern.


Darüber hinaus wurde festgelegt, dass russische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes gültiges Dokument erlangt haben, welches das Recht auf ständigen Aufenthalt im Ausland gewährt, als ausländische Investoren in strategischen Unternehmen anzusehen sind.


Das Gesetz trat am 9. Mai 2023 in Kraft.


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