Patrick Pohlit
Der russischen Regierung wurde der Entwurf einer Verordnung mit aktualisierten Regeln für den Abschluss von Abkommen über den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen (SZPK) vorgelegt. Damit soll eine Reihe wichtiger Änderungen für Investoren eingeführt werden.
Das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MINEC) hat der russischen Regierung den Entwurf einer Verordnung mit aktualisierten Bedingungen für den Abschluss von Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Kapitalinvestitionen (SZPK) vorgelegt. Der Entwurf der Verordnung ist noch nicht öffentlich zugänglich.
Wie bereits in früheren Artikeln beschrieben, hat die russische Regierung am 1.06.2021 den Gesetzentwurf Nr. 1184603-7 (im Weiteren: Gesetzentwurf) in die Staatsduma eingebracht. Mit diesem wird ein neues Kapitel 3.6 in das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation "Besonderheiten der Besteuerung beim Abschluss von Abkommen über den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen" eingeführt. Der oben genannte Gesetzentwurf wurde von der Staatsduma der Russischen Föderation am 14.10.2021 in erster Lesung angenommen.
Die aktualisierten Regeln sind vorübergehend und gelten ab dem Datum der Unterzeichnung des Gesetzes bis zum 01.06.2022. Nach den vorübergehenden Regeln wird der SZPK in Papierform ausgeführt, bis das staatliche Informationssystem "Capital Investment" fertiggestellt ist. Dieses System wird die Umstellung auf den elektronischen Dokumentenverkehr ermöglichen.
Zu den wichtigsten Regelungen gehört unter anderem die Möglichkeit, in den Bedingungen des SZPK Änderungen in Bezug auf den Rubelkurs und den Leitzins festzulegen - eine Änderung des Rubelkurses um mehr als 20 % gegenüber dem Dollar oder dem Euro sowie eine Änderung des Leitzinses um mehr als 3 % ab dem Datum des SZPK-Abschlusses können vom Investor zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Damit wird die Liste der Umstände höherer Gewalt, die derzeit im föderalen Gesetz vom 01.04.2020, Nr. 69-FZ über SZPK verankert sind, erweitert.
Das Finanzministerium der Russischen Föderation (MinFin RF) hat eine Reihe von Kommentaren zum Verordnungsentwurf abgegeben und beabsichtigt damit, in jeder Phase - Abschluss, Änderungen des SZPK und Beendigung - Transparenz zu gewährleisten.
Da die bisherigen Regeln seit dem 01.04.2021 ausgesetzt sind, wurden seit mehr als sechs Monaten keine neuen SZPK mehr abgeschlossen. Es liegen bereits 73 Anträge für den Abschluss von SZPK vor, die ein Investitionsvolumen von rund 1,6 Billionen RUB umfassen.