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Usbekistan - eGovernment

Viktoriya Sleta


Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan (Erlass Nr. 80 vom 24. Mai 2024) werden neue Maßnahmen eingeführt, die den Bürgern und Unternehmern die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen zusätzlich erleichtern sollen.


Ab 1. Juli 2024:


  • Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Beantragung von Personalausweisen und biometrischen Reisepässen für Auslandsreisen auf Wunsch im Mobile-ID-System identifizieren lassen. Dieser Dienst wird in den Zentren für öffentliche Dienstleistungen (ZOD) angeboten;

  • Daten über Eigentumsrechte, die früher registriert wurden und weiterhin gültig sind, werden kostenlos in das staatliche Register eingetragen. Die Bürger können auch kostenlos einen Auszug aus diesem Register erhalten;

  • Transaktionen, die die Übertragung von Nichtwohngebäuden betreffen, können bei der ZOD formalisiert werden. Die Identität der an der Transaktion beteiligten Parteien wird von einem Mitarbeiter der ZOD festgestellt, und die Informationen über die Transaktion werden unverzüglich an die Katasterbehörden zur staatlichen Registrierung weitergeleitet.


Bis Ende 2024:


  • wird die Methode der biometrischen Personenidentifikation (Face-ID) bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen eingeführt, die es ermöglicht, von den Bürgern keine Ausweispapiere zu verlangen;

  • wird die Identifizierung und Re-Identifizierung der Bürger im Mobile-ID-System über der ZOD und die Notariate kostenlos durchgeführt.


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