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Russland - Einreisebeschränkungen verlängert

Verlängerung der Einreisebeschränkungen und Ausnahmen

Die bisher bestehenden Einreisebeschränkungen in die Russische Föderation werden verlängert. Bisher galten diese bis zum 30. April 2020.


Gemäß dem Protokoll der Sitzung der Koordinationsrates für den Kampf gegen das Corona-Virus vom 29. April 2020, hat Ministerpräsident Mischustin das Ende der Beschränkungen unbestimmt gelassen. Er formulierte „… bis der Kampf gegen die Infektion abgeschlossen ist und sich die epidemiologische Situation verbessert hat.“

Allerdings wurden einige Erleichterungen geschaffen, die insbesondere für ausländische Unternehmen interessant sein können, die Serviceleistungen für ihre Kunden in Russland erbringen.


Einreisen dürfen danach Personen, die an der Einrichtung und Wartung von Ausrüstungen aus ausländischer Produktion teilnehmen, wenn sie durch ein föderales Exekutivorgan in eine Liste beim Föderalen Sicherheitsdienst (FSB) eingetragen werden. Zuständig für die Anmeldung der Personen ist das Exekutivorgan, welches für die Region zuständig ist, in der sich der Kunde der ausländischen Produktion befindet.


Das Verfahren dürfte, so umgesetzt, wie im Verordnungstext beschrieben, wohl sehr kompliziert sein und hier muss sicherlich abgewartet werden, wie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen verfasst sind.

Einmalig ausreisen dürfen nun auch russische Staatsbürger, die eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Staat besitzen, um an den Ort der Gültigkeit dieser Aufenthaltserlaubnis zu gelangen.


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