Patrick Pohlit
Das russische Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Steuergesetzbuches vorgelegt, der das Verfahren für die steuerliche Registrierung ausländischer Unternehmen bei der Eröffnung eines Kontos bei einer russischen Bank anpassen soll.
Nach der derzeitigen Fassung der Regelung kann das Dokumentenpaket zur Registrierung im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Kontos entweder von der ausländischen Organisation selbst oder von der russischen Bank, bei der das Konto eröffnet wird, an die Steuerbehörde übermittelt werden.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen wird ausschließlich die Bank verpflichtet, mit der Steuerbehörde zu kommunizieren. Der Antrag wird von der Bank in elektronischer Form übermittelt, wobei für die Registrierung keine zusätzlichen Dokumente erforderlich sein werden.
Die Registrierungsurkunde wird von der Steuerbehörde ebenfalls elektronisch an die Bank zur Weiterleitung an die ausländische Organisation übermittelt.
Ein Entwurf des Rechtsakts mit den oben genannten Änderungen steht aktuell zur öffentlichen Diskussion.
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