Russland - Oberstes Gericht zur Zustellung von Ladungen
- Zurab Tsereteli
- 19. Feb.
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Zurab Tsereteli
Sachverhalt
Ein Unternehmen hat ein Urteil angefochten, welches ein Gericht in einer Verhandlung ohne seinen Vertreter und Anhörung seine Stellungnahme gefällt hat.
Es beantragte die Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist, weil es keine Benachrichtigung über die Gerichtsverhandlung erhalten hatte.
Appellation und Kassation blieben ohne Erfolg, da nach Ansicht der Instanzengerichte das Unternehmen vom Gericht ordnungsgemäß benachrichtigt worden war. Es hat das Risiko nachteiliger Folgen aufgrund des Nichterhalts der Post an seiner Geschäftsadresse zu tragen.
Entscheidung des Obersten Gerichts der Russischen Föderation
Der Oberste Gerichtshof nahm eine Würdigung der vorgetragenen Umstände vor und stellte fest, dass der Postbote versucht hatte, den Brief mit der Benachrichtigung über die Gerichtsverhandlung außerhalb der Geschäftszeiten zuzustellen. Es gibt dabei keinen Nachweis dafür, dass die Benachrichtigung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Das Unternehmen erfuhr vom ergangenen Urteil nur aus Unterlagen, die es in einem anderen Fall erhalten hatte.
Es gibt nach der Feststellung des Obersten Gerichts keine anderen Bestätigungen dafür, dass das Unternehmen als Beklagte Kenntnis von dem Urteil hatte.
Zudem konnte das Schreiben des Insolvenzverwalters mit einer Kopie der Klage nicht als ordnungsgemäße Benachrichtigung und Ladung angesehen werden, weil es sich nicht um ein durch das Gericht versandtes Schreiben handelt.
Der Fall wurde zur erneuten Sachverhaltsaufnahme und Entscheidung zurückverwiesen.
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