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Russland - SaaS fällt unter die Umsatzsteuerbefreiung

Patrick Pohlit


Das Finanzministerium hat eine Klarstellung veröffentlicht, nach der eine Umsatzsteuerbefreiung auf den Verkauf von Software nach dem SaaS-Modell (Software as a Service) angewendet werden kann.


Zuvor hatte das Finanzministerium eine konservativere Position in Bezug auf die Besteuerung eines solchen Modells für den Verkauf von Software eingenommen und darauf hingewiesen, dass für die Anwendung der Steuerbefreiung ein nach russischem Zivilrecht erstellter Lizenzvertrag erforderlich ist.


In einem neuen Schreiben vom 02.12.2024 Nr. 03-07-07/120716 weist die Behörde darauf hin, dass nach der derzeitigen Position des Finanzministeriums und des Föderalen Steuerdienstes die Hauptvoraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung die Aufnahme der Software in das einheitliche Register russischer Computerprogramme und Datenbanken ist und nicht die Form des Vertrags über die Gewährung der Nutzungsrechte an der Software.


 
 

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