Sergej Suchanow
Auf seiner letzten Sitzung im Dezember 2024 hat der Föderationsrat 84 Gesetze verabschiedet. Viele wurden bereits vom Präsidenten unterzeichnet und veröffentlicht.
Gesellschaftsrecht
Bis einschließlich 28. Februar 2025 ist es weiterhin möglich, Hauptversammlungen in Form einer Briefwahl abzuhalten, um z.B. den Aufsichtsrat zu wählen (Art. 17.1 des Gesetzes).
Diese Formerleichterung gilt auch für die Gesellschafterversammlung einer GmbH, auf welcher der Jahresabschluss bis zu diesem Datum festgestellt wird.
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Satzung einer AG oder GmbH bereits Bestimmungen über die Möglichkeit der Abhaltung von Fernabstimmungen im Rahmen der Hauptversammlung oder der Gesellschafterversammlung enthalten kann. Die Gesellschaften sind jedoch erst ab dem 1. März 2025 berechtigt, diese Neuerungen generell anzuwenden (Abs. 2 Art. 34 des Gesetzes).
Aktionäre können im Jahr 2025 die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur dritten Hauptversammlung ab dem Datum der Wahl bestimmen (Art. 22 des Gesetzes).
Arbeitsrecht
Am 1. Januar 2025 treten Änderungen des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation zur Regelung der Arbeit von Fachkräften in Kraft, die im Rahmen eines Outsourcing-Vertrages vorübergehend bei anderen Arbeitgebern eingesetzt werden. Ein Teil der Normen wird aus dem Arbeitsgesetzbuch übernommen, da dieses dann für die Beziehungen zwischen Fachkraft und Auftraggeber je eigentlich nicht mehr einschlägig ist. Unter anderem wird geklärt, wann ein privater Arbeitsvermittler (Leiharbeitgeber) einen solchen Vertrag abschließen kann. Voraussetzung ist, dass er seinen Arbeitnehmer nur zu einem Einzelunternehmer oder einer juristische Person entsendet, um eine Arbeit zu verrichten, die mit einer bewusst vorübergehenden (bis zu 18 Monate) Erweiterung der Produktion oder des Dienstleistungsumfangs verbunden ist (§ 11, Ziff. 6, Art. 1 des Gesetzes). Nach bisherigem Recht war dieser Zeitraum auf neun Monate begrenzt.
Ab dem 1. März 2025 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Wehrdienstes während der Mobilmachung, des Kriegsrechts oder in Kriegszeiten ruhen zu lassen (Art. 1 Abs. 12 des Gesetzes). Bisher wart diese Garantie im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation nur unter Bezugnahme auf die Norm, in der die Vertragsdauer begrenzt ist (ein Jahr oder kürzer), verankert.
Staatliche Informationsquelle für Rechnungslegung
Über dieses System werden die Prüfungsberichte zu IFRS-Konzernabschlüssen der Unternehmen veröffentlicht, die zur Erstellung dieser Abschlüsse gesetzlich verpflichtet sind.
Wirtschaftsprüfer haben ihre Berichte für 2025 und die Zwischenabschlüsse für 2026 zu übermitteln (T. 3 Art. 5 des Gesetzes).
Die Änderungen sehen u. a. die folgenden Punkte vor (Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes):
eine Wirtschaftsprüfgesellschaft, die einen Konzernabschluss geprüft hat, reicht den Prüfungsbericht bei der Steuerbehörde ihres Sitzes ein;
der Prüfungsbericht ist mit einer Mitteilung einzureichen. Darin gibt die Gesellschaft die Daten an, anhand derer sie und das geprüfte Unternehmen identifiziert werden können, sowie bestimmte Eckdaten des konsolidierten Jahresabschlusses;
die Zustimmung des geprüften Unternehmens zur Übermittlung des Prüfungsberichtes an das System ist nicht erforderlich, aber die Prüfer müssen das Unternehmen ausdrücklich auf ihre Pflicht zur Übermittlung hinweisen.
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