Russland - Aussetzung des DBA mit Schweden
- Patrick Pohlit
- 4. Dez. 2024
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Patrick Pohlit
Nach Auskunft des MinFin hat die schwedische Botschaft eine Note über die vollständige Aussetzung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Russland und Schweden übermittelt. Die Aussetzung wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Da die Vorgehensweise der schwedischen Verwaltung im Vergleich zum Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 08.08.2023 Nr.585 keine Ausnahmen für bestimmte Artikel vorsieht, werden ab 2025 die in Schweden ansässigen Personen u.a. nicht mehr berechtigt sein, die in Russland gezahlten Steuern auf Grundlage des DBA anzurechnen, und der Mechanismus des Verständigungsverfahrens sowie der Informationsaustausch zwischen den Staaten werden offiziell aufgehoben.
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