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Russland - FNS-Erläuterungen zur Scheinselbstständigkeit

  • Zurab Tsereteli
  • 4. Dez. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Zurab Tsereteli


Der Föderale Steuerdienst (FNS) hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem er die Abgrenzungskriterien für die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Arbeitsverhältnissen darlegt. Die Nichtbeachtung kann eine Neueinstufung von Verträgen mit Selbstständigen als Arbeitsverträge zur Folge haben.


Zu den Kriterien, nach denen das FNS zukünftig Rechtsverhältnisse zwischen Steuerpflichtigen und Selbstständigen prüfen wird, gehören unter anderem:


  • das Vorhandensein eines Plans für periodische Zahlungen;

  • das Volumen der Zahlungen an Selbständige;

  • der Anteil der erzielten Einkünfte an den Gesamteinkünften des Selbstständigen;

  • dauerhafte Beziehungen mit dem Vertragspartner;

  • Ausführung von Tätigkeiten durch den Selbstständigen, die er früheren im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erbracht hat;

  • Verbindungen zwischen aktuellen Kunden des Selbstständigen und seinen früheren Arbeitgebern.


Die Steuerbehörden bewerten die Geschäftstätigkeit eines Steuerpflichtigen als Ganzes. Sind die oben genannten Kriterien einschlägig, kann hier vertieft geprüft werden.


Der Föderale Steuerdienst hat in seinem Schreiben allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Steuerkodex selbst keine Beschränkungen hinsichtlich der Fristen für die Zusammenarbeit mit Selbstständigen und der Arten ihrer Heranziehung vorsieht.


 
 
 

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