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Russland - Exportverbotsliste erweitert

Sergej Suchanow


Die russische Regierung hat die Liste der Waren mit doppeltem Verwendungszweck, deren Ausfuhr in unfreundliche Staaten verboten ist, erneut ergänzt. Die Liste wurde um folgende Waren ergänzt:


  • Elektromotoren und Generatoren;

  • elektrische Batterien (einschließlich Separatoren für diese);

  • Stromerzeugungsaggregate und rotierende elektrische Umformer;

  • Geräte zum Übertragen oder Empfangen von Sprache, Bildern oder anderen Daten;

  • Radar- und Funknavigationsgeräte;

  • integrierte Schaltungen.


Bei der Anwendung des Verbots auf bestimmte in der Liste aufgeführte Waren ist nun der Außenhandelswarenverzeichniscode der EAWU maßgeblich und nicht mehr die Bezeichnung.


Das Verbot des Exports bestimmter Arten von Waren in unfreundliche Länder gilt momentan bis Ende 2025.


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