Zurab Tsereteli
Änderungen im Arbeitsrecht erlegen Arbeitgebern zukünftig die Verpflichtungen auf, beim Ausscheiden von Arbeitnehmern auch eine Abgeltung für nicht genutzte Ausgleichstage für Arbeit am Wochenende und an Feiertagen zu zahlen.
Der Mitarbeiter sollte dabei die Differenz zwischen dem erhöhten Entgelt und dem bereits gezahlten Entgelt erhalten. Dies bezieht sich auf alle während des Beschäftigungsverhältnisses mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht genutzten Ausgleichstage.
Festgelegt wurde auch, dass ein Ausgleichstag auf Wunsch des Arbeitnehmers innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Arbeit am Wochenende oder an einem arbeitsfreien Feiertag genommen oder dem Urlaub für denselben Zeitraum hinzugefügt werden kann.
Die Gesetzesänderung wird am 1. März 2025 in Kraft treten.
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