Anastasia Malinina
Der Text des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der grundlegenden Richtlinien der Steuerpolitik wurde gemäß dem am 12.07.2024 angenommenen Gesetz Nr. 176-FZ zur Modernisierung des Steuersystems angepasst. Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Zu den relevanten Abschnitten des SteuerGB RF wird eine neue Touristensteuer eingeführt, die an die Stelle der testweise eingeführten Kurortabgabe tritt.
Das Vorzugsverfahren für die Berechnung von Verzugszinsen für Organisationen in Höhe von 1/300 des Schlüsselsatzes der Zentralbank wird bis Ende 2024 verlängert.
Die Fristen für die Zahlung der Steuer auf den Betrag der Abweichung des Preises einer kontrollierten Transaktion vom Marktpreis, der Dividenden gleichgestellt ist, werden präzisiert - gleichzeitig mit der Zahlung der Gewinnsteuer für das betreffende Quartal des Erhalts dieser Einkünfte.
Die Eigentümer von KIK (kontrollierte ausländische Unternehmen, CFC) in unfreundlichen Staaten, gegen welche Sanktionen verhängt wurden, werden von der Haftung für die Nichtvorlage von Dokumenten, u.a. der Finanzberichte, an die Steuerbehörde befreit.
Die Anwendung des Steuersatzes von 10 % auf gebeiztes Saatgut für alle landwirtschaftlichen Kulturen, nicht nur für Sonnenblumen und Mais, wird bestätigt.
Die Frist für die Einbehaltung der Einkommensteuer von Arbeitnehmern durch Steueragenten wurde um einen Monat verlängert - bis zum 31. Januar des Folgejahres, nach dessen Ablauf die Steuerbehörde über die Unmöglichkeit der Einbehaltung benachrichtigt werden muss.
Die folgenden Transaktionen sind von der Gewinnsteuer befreit:
Kündigung in den Jahren 2024 - 2025 von Verpflichtungen aus Kauf- und Verkaufsverträgen von Aktien und Anteilen an russischen Unternehmen, die zuvor im Besitz ausländischer Gesellschafter waren, auch im Falle der Abtretung des Anspruchs aus einem solchen Vertrag an eine russische Person bis zum 31. Dezember 2025;
Kündigung in den Jahren 2024-2025 der Verpflichtung zur Auszahlung des tatsächlichen Wertes eines OOO-Anteils an einen ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen ausländischen Gesellschafter.
Das Verfahren zur Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben in Form von Wechselkursdifferenzen wird bis 2027 verlängert. Gleichzeitig wird die Ausnahme der Anwendung dieses Verfahrens für Banken, die bisher nur für 2024 festgelegt war, unbefristet.
Die Begrenzung des Verlustvortrags auf 50 % gilt nicht mehr für Steuerpflichtige, die ermäßigte Gewinnsteuersätze (weniger als 25 % mit Standardaufteilung auf die Haushalte) unabhängig von der Grundlage anwenden, allerdings nur in Bezug auf Verluste, die ab 2025 entstehen.
Die staatlichen Abgaben in Gerichtsverfahren wurden wesentlich erhöht, der Mindestbetrag für natürliche Personen beträgt 3.000 RUB und für Organisationen 4.000 RUB, wobei die Obergrenze für den Betrag der Abgabe abgeschafft wurde.
Die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wird am 23. Juli 2024 stattfinden.
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