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Russland - Digitalisierungs-Strategie des FNS bis 2029

Patrick Pohlit

 


Der FNS hat seinen Tätigkeitsplan für 2024-2029 mit Maßnahmen zur Digitalisierung und Servicefreundlichkeit vorgestellt. Dazu gehört ein Service für vereinfachte Gewährung von Steuerabzügen, automatische Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht sowie eine Einkommensteuer-Berechnung ohne Steuererklärung.

 

Laut FNS (Föderale Steuerdienst) soll die automatische Ermittlung der Grenzüberschreitung in das AIS-System "Tax-3" integriert werden. Diese Innovation wird den Nachweis bei der Anwendung der Steuersätze für natürliche Personen sowie die Erfassung oder Nichterfassung von Einkünften aus bestimmten Quellen in den Erklärungen erheblich vereinfachen. Aktuell erfolgt die Bestätigung des Status des unbeschränkt Steuerpflichtigen durch die Vorlage von Scans der Pässe mit Stempeln betreffend die Grenzüberschreitung und die Beantragung einer Bestätigung durch einen speziellen Service der Föderalen Steuerbehörde, wobei dieser Service die Ausstellung von Bestätigungen für beschränkt Steuerpflichtige nicht vorsieht.


Darüber hinaus wird für die Verwaltung der Besteuerung natürlicher Personen die Einführung eines elektronischen Dokumentenverkehrs mit den Gerichtsbehörden vorgeschlagen, um die Effizienz der Schuldeneintreibung zu erhöhen, sowie die Errichtung einer digitalen Plattform für Banken zur Risikobewertung bei der Eröffnung von Konten und der Gewährung von Krediten. Für das Jahr 2025 ist außerdem die Einführung eines erklärungsfreien Verfahrens zur Berechnung und Zahlung der persönlichen Einkommensteuer geplant, insbesondere für Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, Fahrzeugen und festen Gewinnen von CFCs (KIK).


Für juristische Personen planen die Experten der Föderalen Steuerbehörde einen maximalen Übergang zum elektronischen Dokumentenverkehr, besondere Vorsicht bei der Prüfung von CFCs (KIK), Währungsverstößen und kontrollierten Geschäften sowie die Bildung eines positiven Images der russischen Steuerbehörden als vollwertiger Geschäftspartner, um einen offenen Dialog zwischen der Föderalen Steuerbehörde und ausländischen Investoren über Regelungsfragen im Steuerbereich sicherzustellen.


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