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Russland - Steuerreform wohl mit Änderungen

Patrick Pohlit

 


Am 20. Juni 2024 hat die Staatsduma in 1. Lesung den Gesetzentwurf zur Steuerreform angenommen. Gleichzeitig wurden Hunderte von Änderungsanträgen für die zweite Lesung eingebracht, von denen einige auf der Sitzung des Expertenrates des Komitees für Haushalt und Steuern mit den Unternehmensverbänden diskutiert wurden.

 

Aufgrund der Diskussion stimmte das russische Finanzministerium (MinFin) zu, Initiativen im Rahmen einer genaueren Definition der Parameter des föderalen Investitionssteuerfreibetrags (FIFB) in Betracht zu ziehen, die in dem Regierungsbeschluss festgelegt werden. Darunter u.a. in Bezug auf das Recht auf Abschreibung von Anlagevermögen in dem Umfang, der nicht durch den FIFB abgedeckt ist, die Verlängerung des Zeitraums für den Vortrag nicht genutzter FIFB sowie die Berücksichtigung indirekter Beteiligungen bei der Definition einer Unternehmensgruppe. Grundsätzlich berücksichtigte das MinFin die Vorschläge, einige der Parameter direkt in das Gesetz aufzunehmen; dieses Verfahren könnte im Herbst eingeleitet werden.


Darüber hinaus unterstützte das MinFin den Vorschlag, die Obergrenze der Pauschalzahlung auf den Gewinn der CFC (KIK) bei Vorhandensein mehrerer kontrollierter Unternehmen festzulegen, und könnte auch eine Anpassung der Steuersätze für Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an OOOs und Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren in Betracht ziehen, so dass der maximale Steuersatz für die Veräußerung von OOO-Anteilen 15% statt 22% betragen würde.

Initiativen zur Klärung von Definitionen im Rahmen der Regelung der Betriebsaufspaltung, insbesondere der Begriffe der einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit, der Kontrolle und der Änderung der Bedingungen für die Befreiung von der Haftung wurden vom Vertreter des Föderalen Steuerdienstes dagegen nicht unterstützt, da nach Ansicht der Behörde alle diese Begriffe in den bestehenden Klarstellungen und der Gerichtspraxis detailliert aufgeführt sind und in der vorliegenden Auslegung auch weiterhin angewendet werden.


Vorschläge zur Abschaffung oder Reduzierung der 50-prozentigen Begrenzung des Verlustvortrags wurden von der Behörde ebenfalls nicht unterstützt.

Aufgrund der großen Anzahl von Änderungsanträgen wurde die Frist für deren Einreichung verlängert, die nächste Sitzung des Komitees für Haushalt und Steuern wird am 4. Juli stattfinden, und die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wurde auf den 9. Juli verschoben.


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