top of page

Russland - Übersicht zum DBA-Stand veröffentlicht

Patrick Pohlit


Das russische Finanzministerium hat auf seiner offiziellen Website zu Informationszwecken eine Zusammenstellung über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Russischen Föderation und anderen Staaten zum 22.05.2024 veröffentlicht.


Die Tabelle enthält Informationen über alle jemals abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, die Daten ihrer Unterzeichnung und des Beginns ihrer Anwendung sowie über die Kündigung oder Aussetzung gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 08.08.2023 Nr. 585.

Darüber hinaus kann anhand dieser Zusammenfassung überprüft werden, ob das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) zwischen Russland und bestimmten Ländern angewendet wird.


Eine wichtige Ergänzung ist die Darstellung der Position des Partnerstaates zur Aussetzung des DBA in der Russischen Föderation. So hat Österreich die gleichmäßige Suspendierung der einzelnen Bestimmungen des Abkommens mit Russland zum 6.12.2023 erklärt, die Schweiz prüft die Möglichkeit einer teilweisen Aussetzung. Deutschland hat derzeit keine Gegenmaßnahmen angekündigt, so dass auf deutscher Seite das DBA weiterhin unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (StAbwG) angewendet wird.


36 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page