Patrick Pohlit
Der Föderale Steuerdienst hat neue Formulare und Formate für Meldungen über die Eröffnung, Änderung von Angaben sowie Schließung von Konten bei ausländischen Banken und Finanzmarktorganisationen für natürliche Personen und Unternehmen genehmigt. Das Dokument tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
In Übereinstimmung mit der Verordnung vom 26.04.2024 N SD-7-14/349@ wurden bestimmte Anpassungen an den zuvor geltenden Formularen vorgenommen, u.a. die Streichung des Feldes für die Anzahl der Miteigentümer bei Gemeinschaftskonten und den Währungscode des Kontos, sowie ein neues Blatt - "Informationen über eine juristische Person - Devisenausländer" – wurde hinzugefügt. Dieses Blatt wurde im Zusammenhang mit der Genehmigung des Föderalen Gesetzes vom 25.12.2023 N 647-FZ eingeführt und ist auszufüllen, wenn die russische Gesellschaft Mitglied einer internationalen Unternehmensgruppe (MGK) und Muttergesellschaft für ein ausländisches Unternehmen der Gruppe ist.
Mehr über die Meldepflicht in Bezug auf ausländische Konten von Devisenausländern erfahren Sie in unserem Beitrag vom 24. Januar.
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