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Russland - Genehmigungspflicht beim Erwerb von IP-Rechten

Zurab Tsereteli

 

Durch Präsidialerlass ist ein befristetes Verfahren für den Erwerb von ausschließlichen Rechten an Ergebnissen der geistigen Tätigkeit oder an Individualisierungsmitteln von Personen aus unfreundlichen Staaten durch Gebietsansässige eingeführt worden.


Solche Geschäfte (Transaktionen) bedürfen jetzt der Genehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation.


Die Vergütung und andere Zahlungen im Rahmen der Transaktion werden auf ein spezielles Rubelkonto vom Typ „O“ bei einer zugelassenen Bank überwiesen, das vom Rechteerwerber auf den Namen des Rechteinhabers oder eines ausländischen Gläubigers (zum Zweck der Überweisung von Mitteln zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Garantien und Bürgschaften) eröffnet wird.

Eine Zahlung vom Sonderkonto zugunsten des Rechteinhabers (ausländischen Gläubigers) ist nur nach einer weiteren Genehmigung der Regierungskommission möglich.


Das festgelegte Verfahren gilt nicht für den Erwerb von Rechten an wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Werken, an Ergebnissen der künstlerischen Tätigkeit (Aufführung), an Tonträgern, an Sendungen der Rundfunk- oder Kabelübertragung sowie für Transaktionen, deren Betrag 15 Mio. RUB nicht übersteigt.


Das Verfahren ist am 20.05.2024 in Kraft getreten. 


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