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Russland - Maßnahmen gegen ausländische Anteilseigner

Patrick Pohlit

 

Russische „Berechtigte“, das MinFin sowie das MinPromTorg klagen derzeit auf Entziehung von Stimmrechten ausländischer Anteilseigner wirtschaftlich bedeutender russischer Unternehmen in Bezug auf Fragen der Unternehmensführung und Ausschüttung von Dividenden auf Grundlage des Föderalen Gesetzes Nr. 470-FZ vom 04.08.2023.


Derzeit gibt es fünf bekannte Vorgänge hinsichtlich wirtschaftlich bedeutender Unternehmen (EZO*):

Unternehmen (EZO)

Gesellschafter, Aktionär

Kläger

AB Holding JSC

(Alfa Bank)

ABH Financial Ltd. (Zypern)

MinFin RF

OOO UNS-holding (Alfa-Versicherung)

Alfastrakhovanie Holdings Ltd. (Zypern)

MinFin RF

OOO Unternehmenszentrum X 5  (X5 Group)

X5 Retail Group N.V.  (Niederlande)

Ministerium für Industrie und Handel (MinPromTorg)

OOO City Supermarkt (Azbuka Vkusa)

Demanor Investments Ltd. (Zypern)

CEO Denis Sologub

OOO Razrez Arshanovsky

Zimber Investments Ltd (Zypern)

Begünstigte Andrey und Vladimir Lunev

* Mit der russischen Regierungsverordnung Nr. 491-r vom 01.03.2024 wurde die Liste der wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen festgestellt.


Die gerichtlichen Verfahren wurden sowohl auf Antrag der Begünstigten (UBO) als auch auf Initiative des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation eingeleitet. Die Klagen zielen darauf ab, die Unternehmensrechte der ausländischen Gesellschafter/Aktionäre auszusetzen, um Beschlüsse über die Unternehmensführung oder Dividendenausschüttung unter deren Ausschluss zu fassen.

Im Falle eines positiven Gerichtsurteils können russische Begünstigte somit die direkte Kontrolle über russische Unternehmen erlangen, während es für ausländische Anteilseigener ein Verbot bedeutet, auf Hauptversammlungen abzustimmen, EZO-Aktien oder -Beteiligungen zu veräußern und Dividenden zu erhalten. Die Gerichtsverfahren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

 

Das Recht, bei Gericht den Ausschluss ausländischer Anteilseigner aus der Entscheidungskette zu beantragen, ist im Föderalen Gesetz Nr. 470-FZ vom 04.08.2023 (in der Fassung vom 25.12.2023) "Über Besonderheiten der Regelung der Unternehmensbeziehungen in Handelsgesellschaften, die wirtschaftlich bedeutsame Unternehmen sind" vorgesehen.

Mit dem Gesetz wurden das Konzept und die Kriterien von EZO eingeführt, und das Schiedsgericht des Moskauer Gebiets wurde ermächtigt, die Gesellschaftsrechte ihrer ausländischen Eigentümer im Schnellverfahren auszusetzen. Antragsberechtigt sind die unmittelbar und mittelbar Begünstigten einer EZO, das Einzelexekutivorgan oder ein Vorstandsmitglied sowie ein von der Regierung ermächtigtes föderales Exekutivorgan.


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