Russland - Automatische Lizenzverlängerung
- Sergej Suchanow
- 24. Jan. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Sergej Suchanow
Für bestimmte Bereiche wurde beschlossen, Lizenzen und andere Genehmigungen, welche im Jahr 2024 auslaufen, automatisch zu verlängern. Lizenznehmer müssen dazu keine Anträge stellen und keine Gebühren und Abgaben zahlen. Die staatlichen Stellen nehmen Änderungen an Registern und Datenbanken selbstständig vor.
Bei einer Änderung des Sitzes eines Unternehmens bzw. des Wohnsitzes eines Einzelunternehmers oder des Ortes der Ausübung der Tätigkeit müssen Genehmigungen nun nicht mehr neu ausgestellt werden. Bei einer Änderung der Anschrift durch eine Entscheidung der Behörden werden der Straßenname, die Hausnummer oder die Postleitzahl korrigiert. Das Gleiche gilt, wenn das lizensierte Unternehmen seinen Namen ändert oder umstrukturiert wird.
Das Verfahren der beschleunigten Registrierung von Tierarzneimitteln gilt auch im Jahr 2024 fort.
Die Möglichkeit der Vereinfachung von Zulassungsverfahren durch Entscheidung der staatlichen Behörden wird ebenfalls erweitert. Diese können beschließen, die Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Zulassungs-tätigkeiten zu verkürzen, die obligatorischen Anforderungen oder die Liste der für die Zulassung vorzulegenden Unterlagen zu kürzen und die Bewertung der Einhaltung der obligatorischen Anforderungen vorübergehend abzuschaffen.
Bis 2030 sind für die meisten Lizenzen keine Gebühren zu entrichten
Die russische Regierung hat ab dem 1. Januar 2024 und bis zum 31. Dezember 2029 eine Anti-Krisen-Maßnahme verlängert, die sonst Ende 2023 ausgelaufen wäre. Sie erlaubt es, für die Erteilung von Lizenzen, die im Gesetz über Lizenzierung vorgesehen sind, keine Gebühr zu erheben. Die Erleichterung gilt auch für die Aufnahme der Änderungen ins Lizenzregister und für die Verlängerung von Lizenzen.
Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Die Anti-Krisen-Maßnahme gilt nicht für folgenden Aktivitäten:
Löschung von Bränden in Siedlungen, Produktionsanlagen und Infrastrukturobjekten;
Installation, Wartung und Reparatur von Brandschutzeinrichtungen für Gebäude und Bauwerke;
Bereitstellung von Kommunikationsdiensten;
geodätische und kartographische Tätigkeiten.
Ab 2024 muss eine staatliche Gebühr entrichtet werden, um eine Lizenz für die aufgeführten Arten von Arbeiten und Dienstleistungen zu erhalten. Für die meisten Kommunikationsdienste beträgt die Gebühr 1 Million RUB.
Für Lizenzen, die durch das Gesetz über Lizenzierung nicht reguliert werden, z.B. die Lizenzen für den Einzelhandelsverkauf von Alkohol, gilt die Maßnahme ebenfalls nicht.
Der entsprechende Regierungserlass ist am 28.12.2023 in Kraft getreten.
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