top of page
Suche

Russland - Zwangsverwaltung, Datenaustausch

  • Patrick Pohlit
  • 13. Apr. 2022
  • 2 Min. Lesezeit

Patrick Pohlit


Der Gesetzentwurf über die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung ausländischer Unternehmen, die ihren Rückzug vom russischen Markt vollziehen, wurde am 12.04.2022 in die Staatsduma eingeführt. Deutschland, UK und die USA haben den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit der RF ausgesetzt.


Zwangsverwaltung


Nach den Erläuterungen zum Gesetzentwurf Nr. 104796-8 ("der Gesetzentwurf") kann eine externe Zwangsverwaltung nur aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Bezug auf Unternehmen bestellt werden, die für die Stabilität der Wirtschaft und Zivilgesellschaft, den Schutz der Rechte und rechtmäßigen Interessen der Bürger der Russischen Föderation im Allgemeinen oder in einem bestimmten Subjekt der Russischen Föderation von erheblicher Bedeutung sind und an denen ausländische Personen direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile besitzen. Wir haben in unserem Artikel vom 31.03.2022 ausführlicher zu dem inoffiziellen Gesetzentwurf Stellung genommen: https://ru.rsp-i.info/post/rf220331d002. Der auf unserer Website veröffentlichte Artikel wurde geschrieben, bevor der Gesetzentwurf offiziell in die Staatsduma eingebracht wurde. Der neue Gesetzesentwurf schwächt die Voraussetzungen einer Zwangsverwaltung etwas ab. Unter anderem wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:


  • Die externe Zwangsverwaltung wird für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ernannt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 18 Monate. (Artikel 4(12) des Gesetzentwurfs) anstelle einer Frist von 3 bis 6 Monaten, wie zuvor berichtet;

  • Die Bedingung, dass nur Unternehmen mit einem Vermögen von über 1 Milliarde Rubel extern verwaltet werden dürfen, wurde gestrichen;

  • Anstelle des Kriteriums von 100 Beschäftigten für die Einführung einer externen Zwangsverwaltung wurde in Artikel 1 Absatz 6 des Gesetzentwurfs das folgende Kriterium eingeführt: Die Zahl der Beschäftigten des Unternehmens übersteigt 25 % der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Gemeinde (Siedlung).

Der Gesetzentwurf wird durch weitere Kriterien für die Ernennung einer externen Zwangsverwaltung zur Leitung eines betroffenen Unternehmens ergänzt.

(Link zum Gesetzesentwurf auf der Website der Staatsduma der Russischen Föderation: https://sozd.duma.gov.ru/bill/104796-8#bh_note)


Informationsaustausch


Darüber hinaus haben Deutschland, UK und die USA den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit der RF ausgesetzt. Die USA übermitteln seit dem 24.02.2022 keine steuerlichen Informationen mehr, mit der Begründung, es sei zu verhindern, dass sich die russische Regierung auf Grundlage dieser Informationen bereichere. Ab dem 17.03.2022 hat das Vereinigte Königreich ebenfalls den automatischen Austausch von Finanzinformationen mit Russland und Belarus ausgesetzt. Am 1.04.2022 folgte Deutschland und stellte ebenfalls den Austausch von Finanzinformationen mit Russland und Belarus ein. Die Doppelbesteuerungs-abkommen mit den oben genannten Ländern sind weiterhin in Kraft, und es ist bisher nicht geplant, sie vorläufig auszusetzen.


 
 
 

Comentários


bottom of page