Russland - Neue Regeln zur Gehaltspfändung
- Zurab Tsereteli
- 13. Okt. 2021
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Zurab Tsereteli
Unternehmen, die bisher Pfändungsbeträge (z.B. Alimente) aus Löhnen und Gehältern oder anderen regelmäßigen Zahlungen direkt an einen Gläubiger weitergeleitet haben, sind nun verpflichtet, die einbehaltenen Beträge innerhalb von drei Tagen nach der Gehaltszahlung auf ein Gerichtsvollzieher-Konto zu überweisen.
Das Verfahren zur Pfändung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen hat teilweise eine Neuerung erfahren. Die Pfändung kommt in Russland recht häufig vor und betrifft z.B. Alimente oder die Ratenzahlung von Schulden.
Die Änderungen beziehen sich auf Fälle, in denen der Vollstreckungsbescheid nicht vom Beitreibenden, sondern vom Gerichtsvollzieher ausgeht. Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, Einbehalte vom Gehalt oder sonstigen regelmäßigen Zahlungen innerhalb von drei Tagen auf das Konto des Gerichtsvollziehers zu überweisen.
In Fällen, in denen der Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger selbst übersandt wurde, bleibt es beim bisherigen Verfahren. Die einbehaltenen Beträge werden direkt an den Gläubiger überwiesen.
Ein Gläubiger kann ohne Einschaltung eines Gerichtsvollziehers einen Vollstreckungsbescheid übermitteln, wenn es um die Beitreibung folgender Zahlungen geht:
- regelmäßige Zahlungen (z.B. monatliche Unterhaltszahlungen);
- eine einmalige Zahlung in Höhe von maximal 100.000 Rubel.
Der Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation hat dazu erläutert, wann der Anspruch des Gläubigers regelmäßiger Natur ist.
Das Gericht hat dazu auch festgestellt, dass der einmalige Charakter einer Forderung sich nicht dadurch ändert, dass der eingezogene Betrag zu Lasten regelmäßiger Einnahmen des Schuldners zurückgezahlt wird.
Die neuen Regeln sind am 27.09.2021 in Kraft getreten.
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