Zurab Tsereteli
Das Innenministerium hat die Vorschriften für die Erteilung von Genehmigungen für die Anwerbung und den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte und die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Ausländer und Staatenlose geändert.
Es wurde festgelegt, dass Kopien von Dokumenten, welche die Identität ausländischer Staatsbürger belegen und in Russland als solche anerkannt sind, die von einem Arbeitgeber für die Ausstellung oder Verlängerung einer Arbeitserlaubnis für eine hochqualifizierte Fachkraft oder für einen Ausländer, der zur Arbeit für eine ausländische Handelsorganisation nach Russland entsandt wird, vorgelegt werden, keiner notariellen Beglaubigung bedürfen. Kopien anderer nicht notariell beglaubigter Dokumente sind unter Vorlage des Originals einzureichen.
Leistungen, die für die Erteilung von Genehmigungen notwendig und verpflichtend sind, werden auf Kosten des Antragstellers erbracht. Dazu gehören unter anderem medizinische Untersuchungen und spezielle Schulungen.
Die Änderungen sind bereits am 10. April 2021 in Kraft getreten.
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