Patrick Pohlit
Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten gegen die Steuerbehörde
Das Oberste Gericht der RF (Verchownij Sud) hat den Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten gegen eine unterlegende Steuerbehörde im Vorverfahren dem Grunde nach anerkannt. Bisher war die Geltendmachung von Beratungskosten gegenüber der Steuerbehörde nur im gerichtlichen Verfahren im Falle des Obsiegens (grundsätzlich) möglich. Leider ließ sich das Oberste Gericht nicht inhaltlich auf Ausführungen zum Anspruch der Höhe nach ein. Daher fehlen Ausführungen zur Ermittlung und Berechnung einer angemessenen Vergütung. Trotzdem kann das Urteil als positives Signal gesehen werden, da eine gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung im Einspruchsverfahren fehlt.
Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation entschied im Fall JSC "Titan-Barrikada" über die Erstattung von Anwaltskosten gegen die unterlegende Steuerbehörde im Einspruchsverfahren zugunsten des Steuerpflichtigen (Entscheidung des Senats für Wirtschaftsstreitigkeiten des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 20.07.2020 in der Sache N A12-39006/2018).
In dem betreffenden Fall führte die Steuerbehörde eine Betriebsprüfung für die Jahre 2013-2014 durch und setzte in deren Ergebnis Steuern, Strafen und Bußgelder in Höhe von rund 400 Millionen Rubel fest. Das Unternehmen legte gegen die Entscheidung bei der höheren Steuerbehörde Einspruch ein, welche die Prüfungsfeststellungen korrigierte und die Festsetzungen um 90% auf 40 Millionen Rubel reduzierte.
Für das Einspruchsverfahren beauftragte das Unternehmen eine Anwaltskanzlei, deren Beratungskosten für diesen Verfahrensabschnitt ca. 500 Tausend Rubel betrugen. Der Steuerpflichtige versuchte, diesen Betrag als Schadensersatz von der Steuerbehörde erstattet zu bekommen. Die Gerichte dreier Instanzen weigerten sich jedoch, diesen Anspruch anzuerkennen.
Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zur weiteren Verhandlung zurück. Hierbei führte es aus, dass die Anwendung der Regeln über den Schadenersatz die Erfüllung folgender Bedingungen voraussetzt: Vorhandensein eines Schadens, Unrechtmäßigkeit der Handlungen seines Verursachers, Vorhandensein eines Kausalzusammenhangs zwischen ihnen. Nach Ansicht des Obersten Gerichts beurteilten die Gerichte der Vorinstanzen nicht ausreichend die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Steuerbehörde und die Voraussetzungen eines entsprechenden Schadensersatz- bzw. Erstattungsanspruchs. Auch wenn es sich bei der Entscheidung um kein Endurteil handelt, kann sie als positives Signal gesehen werden, da eine gesetzliche Regelung zur Kostenerstattung im Vorverfahren fehlt. Bisher war die Geltendmachung von Beratungskosten gegenüber der unterlegenden Steuerbehörde nur im gerichtlichen Verfahren im Falle des Obsiegens nach Art. 110 Arbitraschnij Kodex (grundsätzlich) möglich.
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