Patrick Pohlit
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (Minec) hat Änderungen des Föderalen Gesetzes vom 01.04.2020 N 69-FZ "Über den Schutz und die Förderung von Kapitalinvestitionen in der Russischen Föderation" sowie des Steuergesetzbuches vorgeschlagen, um die Möglichkeiten zum Abschluss von Vereinbarungen zum Schutz und zur Förderung von Kapitalinvestitionen (SZPK) zu erweitern.
Folgende Änderungen werden vom Minec vorgeschlagen:
den Schwellenwert für den Abschluss eines SZPK für Projekte zum Bau von Flugterminals, Transport- und Logistikzentren, Projekte zur Entwicklung des öffentlichen Städte- und Vorortverkehrs von 5 auf 1,5 Milliarden Rubel zu reduzieren;
die Möglichkeit des Abschlusses eines SZPK auf Projekte im Bereich des Wohnungs- und Lagerbaus mit einem Investitionsvolumen von über 250 Mio. RUR bzw. über 500 Mio. RUR zu erweitern;
die "Stabilisierungsklausel" (Garantien für unveränderte steuerliche und regulatorische Bedingungen) auf Projekte auszuweiten, die verbunden mit einem SZPK im Rahmen von Konzessionsverträgen, PPP-Verträgen, speziellen Investitionsverträgen und anderen Projekten, umgesetzt werden;
den geltenden Mechanismus zur Gewährung von Subventionen für den Ausgleich von Infrastrukturkosten im Rahmen des SZPK durch einen Steuerabzug zu ersetzen, bei dem ein Teil der Infrastrukturkosten eines Investors direkt von den Steuern auf das realisierte Projekt abgezogen wird.
Die oben erwähnten Vorschläge des Minec wurden der Staatsduma noch nicht als Gesetzesentwurf vorgelegt. Es ist jedoch bereits absehbar, dass die Initiative darauf abzielt, den SZPK für Investoren deutlich attraktiver zu machen, was insbesondere im Hinblick auf die Erstattung der Ausgaben des Investors für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen eines Steuerabzugs interessant sein dürfte.
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