top of page

Russland - FNS zu Intercompany Dienstleistungen

Patrick Pohlit


Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen: Der Föderale Steuerdienst (FNS) hat in einem Schreiben zur steuerlichen Behandlung von (Intercompany) Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen Stellung genommen. Diese Klarstellungen dürften einen Meilenstein bei der sogenannten „cost allocation“ darstellen und durchaus als positiv für die Steuerpflichtigen im Sinne einer gewissen Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen bezeichnet werden, da sie sich an der internationalen Rechtspraxis orientieren.

Das Schreiben vom 06.08.2020 des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 06.08.2020 N SHU-4-13/12599@) soll ein einheitliches Vorgehen der Steuerbehörden bei der Besteuerung der mit gruppeninternen Dienstleistungen zusammenhängenden Betriebsausgaben gewährleisten.

Der FNS hebt die folgenden Kriterien für die Analyse von konzerninternen Dienstleistungen und damit zusammenhängender Betriebsausgaben hervor:

- Existenz und tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen;

- keine Doppelung von Betriebsausgaben für identische Dienstleistungen zwischen den verbundenen Unternehmen;

- wirtschaftlicher oder kommerzieller Wert der Dienstleistungen für den Steuerpflichtigen.

In dem Schreiben wird neben anderen Kriterien auch der Standpunkt des FNS zur Unzulässigkeit der Weiterverrechnung von Gesellschafterkosten als Betriebsausgaben zum Ausdruck gebracht, die beispielsweise der ausländischen Muttergesellschaft im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlich veranlassten Aktivitäten bei der russischen Tochtergesellschaft entstehen.

Da im russischen Recht außerhalb des relativ unscharfen Art. 252 SteuerGB RF Regelungen zum Betriebsausgabenabzug bei der Leistungserbringung zwischen verbundenen Unternehmen fehlen, ist das betreffende FNS-Schreiben als wichtiger Schritt in Sachen Transparenz und Rechtssicherheit zu werten, da es die bestehende Praxis der Erbringung von Dienstleistungen zwischen internationalen verbundenen Unternehmen berücksichtigt und Erläuterungen enthält, die es ermöglichen, exzessiven Dokumenten- und Nachweisanforderungen der Steuerbehörden bei der Betriebsprüfung entgegenzuwirken.

115 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Commentaires


bottom of page