Patrick Pohlit
„Gläserner“ Steuerpflichtiger? Die Regierung hat Änderungen beim sogenannten steuerlichen Monitoring (permanente steuerliche Betriebsprüfung) vorgeschlagen. Der transparente Steuerpflichtige, der der Steuerbehörde uneingeschränkten Zugang zu Daten und Informationen des Unternehmens gewährt, soll in Zukunft grundsätzlich von Betriebsprüfungen befreit werden. Die Idee einer solchen Befreiung klingt charmant, die Vision des „gläsernen“ Steuerpflichtigen hinterlässt allerdings ein geteiltes Gefühl.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des steuerlichen Monitorings in Bezug auf die gezahlten Steuern pro Kalenderjahr von 300 auf 100 Millionen Rubel und der Gesamtbetrag der Einkünfte sowie der Gesamtwert des Vermögens (Aktiva) laut Jahresabschluss von 3 Milliarden RUB auf 1 Milliarde RUB reduziert werden sollen.
Sofern der Steuerpflichtige der Steuerbehörde ab dem Kalenderjahr 2024 direkten Zugriff auf sein Informationssystem gewährt, soll auf die Einreichung von elektronischen Dokumenten bei der Steuerbehörde verzichtet werden können.
Die Anwendung des steuerlichen Monitorings durch den Steuerpflichtigen (im Ergebnis die Zulassung einer permanenten Steuerprüfung) führt grundsätzlich zur Befreiung von weiteren Betriebs- und Steuerprüfungen. Weitere Vorteile stellen die Einholung von Rechtsauskünften bei den Steuerbehörden zu komplexen steuerlichen Fragen sowie der Informationsaustausch mit den Steuerbehörden im Echtzeitmodus dar.
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