Zurab Tsereteli
Gilt COVID-19 als Begründung für Höhere Gewalt?
Das Oberste Gericht der Russischen Föderation hat in einer „Übersicht zu bestimmten Fragen der Rechtspraxis im Zusammenhang mit der Anwendung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19) in der Russischen Föderation“ (nachstehend „Übersicht“ genannt) vom 21. April 2020 unter Nr. 1 seine Rechtsauffassung bestätigt, dass die Ausbreitung des Coronavirus selbst nicht als höhere Gewalt im Sinne von Art. 401 des russischen Zivilgesetzbuches angesehen werden kann, die von Verpflichtungen bzw. der Verantwortung für deren Nichterfüllung befreit.
Gemäß der gerichtlichen Einschätzung können die von föderalen, regionalen und lokalen Behörden zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus ergriffenen Maßnahmen sowie die erlassenen Verhaltensregeln als höhere Gewalt anerkannt werden.
Zu den Maßnahmen, die Merkmale höherer Gewalt aufweisen, gehören insbesondere Einführung des Selbstisolationsregimes für Personen, das Verbot des Fahrzeugverkehrs sowie Stilllegung von Unternehmen.
Alle oben genannten Maßnahmen können als Umstände höherer Gewalt anerkannt werden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen diesen Umständen und der Nichterfüllung der Verpflichtungen besteht.
In Bezug auf Außenhandelsgeschäfte wird das Bestehen höherer Gewalt durch die Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation (HIK Russland) durch Ausstellung eines Zertifikats bestätigt.
Sind innerrussischen Verträge betroffen, so muss deren mangelhafte Erfüllung oder die Nichterfüllung dokumentarisch begründet werden.
Die Verordnungen und Erlasse der russischen Regierung, der Regionen und Gemeinden, welche die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit aus hygienischen und epidemiologischen Gründen vorübergehend einschränken, gelten als dokumentarischer Nachweis für die Nichterfüllung des Vertrags aufgrund der Folgen des Coronavirus. So kann z.B. die Verordnung der Moskauer Stadtverwaltung, die Tätigkeiten von Einkaufszentren und Einzelhandelsunternehmen wegen des Coronavirus einzustellen, einen Kausalzusammenhang dafür bilden, dass das Unternehmen von seiner Abnahmeverpflichtung für Waren auf Grund höherer Gewalt frei wird.
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