Die kasachische Nationalbank hat zur Auslegung der zum 1. Juli 2019 in Kraft tretenden Änderung devisenrechtlicher Vorschriften Stellung genommen. Danach ist eine Anpassung der Vertragswährung für Verträge zwischen Ansässigen und Nichtansässigen dann nicht notwendig, wenn die Verträge bereits vor Inkrafttreten der devisenrechtlichen Neuregelungen rechtswirksam geworden sind und keine Vertragsänderungen vorgenommen werden. Details zu der Stellungnahme finden Sie hier.
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