Nach Berichten polnischer Tageszeitungen plant Polen umfangreiche Änderungen im Bereich der Einkommensteuer und bei den Sozialabgaben. Dies trifft insbesondere vertragliche Gestaltungen, in denen Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft für die Besteuerung mit 19% nach linearem Tarif optiert haben. Die Streichung dieser Regelung steht nach Äußerungen des Finanzministers im Mittelpunkt der Gesetzesänderung. Der zukünftige Tarif soll sich zwischen 19,5 % und 40 % bewegen, derzeit ist nicht bekannt, ob ein Stufentarif oder ein progressiver Tarifverlauf geplant ist. Im Bereich der Sozialabgaben (ZUS) sollen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich angehoben werden. Die Regierung plant eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017. Obwohl es fraglich ist, ob dieser sehr enge Zeitrahmen eingehalten werden wird sollten insbesondere über Personengesellschaften in Polen investierte Unternehmen umgehend Strategien zur Reaktion auf die geplanten Gesetzesänderungen erarbeiten.
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