In Zusammenhang mit der Expo 2017 sind bereits zahlreiche Sonderregeln in Kraft gesetzt worden, weitere befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Sonderregeln für teilnehmende Unternehmen bestehen insbesondere im Bereich des Arbeits- und Aufenthaltsrechtes, der Körperschaftssteuer sowie der Umsatzsteuer und des Zollrechts. Weitere Erleichterungen gelten im Bereich des Baurechts sowie der Anerkennung internationaler Standards und Normierungen. Einzelheiten in deutscher und russischer Sprache finden Sie in folgendem Dokument: Gesetzgebung zur EXPO 2017
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