Am 3. Juli 2016 wurden mit dem Gesetz № 243-ФЗ Änderungen zum Steuerkodex beschlossen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Hintergrund des Gesetzes ist der Übergang der Administration der Sozialversicherungsbeiträge auf den Föderalen Steuerdienst (FNS).
In diesem Zuge wurde festgelegt, dass der Teil der Tagegelder, welcher über den als Betriebsausgaben abzugsfähigen Pauschalbeträgen liegt, auch der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Bisher waren auch diese Beträge sozialversicherungsfrei.
Die abzugsfähigen Tagespauschalen betragen für inländische Dienstreisen 700 RUB/Tag und für Auslandreisen 2.500 RUB/Tag.