Die für alle polnisch kontrollierten Auslandsgesellschaften (CFC) ab dem 1. Januar 2016 geltenden Regelungen treten für Gesellschaften, deren Wirtschaftsjahr vor dem 31.12.2015 endet, bereits in diesem Jahr in Kraft. Die neu eingeführten außensteuerrechtlichen Bestimmungen betreffen vor allem passiv tätige Auslandsbeteiligungen in Niedrigsteuerländern, die von in Polen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften gehalten werden. Die kann auch deutsche nd österreichische Unternehmen betreffen, die Beteiligungen über polnische Tochtergesellschaften halten.
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