Am 28.11.2014 wurden Änderungen des kasachischen Stuergesetzbuches verabschiedet. Unter anderem enthält es Regelungen zur Steueramnestie, zur Registrierungspflich von Geschäftsführern und FIlialleitern von kasachischen Einheiten ausländischer Unternehmen, Klarstellungen zur Umsatzsteuerpflicht von Dienstleistungen, die Verschiebung der Einführung des Vorsteuererstattungsverfahrens in der Umsatzbesteuerung auf das Jahr 2017 und Einschränkungen bei der Steuerfreiheit für Finanzierungsleasinggeschäfte.
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